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AGB der Avdylaj & Brzeski GbR

1. Allgemeines
1.1
Diese Bedingungen gelten für alle Verträge über Leistungen zwischen Avdylaj & Brzeski GbR und dem Auftraggeber im Bereich Webdesign, Online-Shops, App-Entwicklung, Search Engine Marketing und Social Media Marketing ausschließlich. Sie gelten selbst dann ausschließlich, wenn der Auftraggeber eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) verwendet und jene solche Bedingungen enthalten, die mit diesen von Avdylaj & Brzeski GbR kollidieren oder von den AGB der Avdylaj & Brzeski GbR abweichende und insbesondere für Avdylaj & Brzeski GbR nachteilige Bedingungen enthalten.

1.2
Die AGB von Avdylaj & Brzeski GbR gelten auch dann, wenn Avdylaj & Brzeski GbR entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers kennt oder kennen muss und den Auftrag gleichwohl ohne Vorbehalt erfüllt.

1.3
Mit dieser Maßgabe sind Abweichungen in anderen Bedingungen ausschließlich ganz oder teilweise oder in Ergänzung dieser AGB nur gültig, sofern ihnen Avdylaj & Brzeski GbR ausdrücklich in Textform zustimmt. Alle Vereinbarungen, die zwischen Avdylaj & Brzeski GbR und dem Auftraggeber getroffen werden, sind zu ihrer Wirksamkeit schriftlich niederzulegen. Werden die Inhalte des Vertrags nicht mindestens in Textform niedergelegt, so werden nur die Inhalte der Auftragsbestätigung von Avdylaj & Brzeski GbR Gegenstand der wechselseitigen Rechte und Pflichten der Parteien. § 305 b BGB ist ausgeschlossen.

 

2. Urheberrecht und Nutzungsrechte
2.1
Ein mit dem Leistungsprofil zu vorst. 1.1. an Avdylaj & Brzeski GbR erteilter Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen von Avdylaj & Brzeski GbR gerichtet ist.

2.2
Alle Gewerke einschließlich Entwürfe und Reinzeichnungen von Avdylaj & Brzeski GbR unterliegen dem Urheberrechtsgesetz.
Der Auftraggeber verzichtet auf den Einwand fehlender Schöpfungshöhe oder der Parallelerfindung. Avdylaj & Brzeski GbR stehen insbesondere die urheberrechtlichen Ansprüche aus §§ 97 ff. UrhG zu.

2.3
Die Gewerke, Entwürfe und Reinzeichnungen und alle anderen Werke von Avdylaj & Brzeski GbR, dürfen auch ohne Vorliegen einer besonderen Schöpfungshöhe vom Auftraggeber ohne ausdrückliche schriftliche Einwilligung der Avdylaj & Brzeski GbR zu keiner Zeit verändert oder nachgeahmt werden.
Ein Verstoß gegen diese Bestimmungen berechtigt die Avdylaj & Brzeski GbR, eine Vertragsstrafe in Höhe des doppelten des vereinbarten Honorars und in Ermangelung einer solchen, das nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD in der jeweils geltenden aktuellen Fassung übliche Honorar zu verlangen.

2.4
Mit Billigung des Werks als vertragsgerecht sowie der vollständigen Zahlung des Honorars überträgt Avdylaj & Brzeski GbR dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte.
Ist nicht anderweitig anderes vereinbart, so wird jeweils nur ein einfaches Nutzungsrecht übertragen. Die darüber hinausgehende Übertragung weiterer Nutzungsrechte, gleichviel ob räumlich, zeitlich oder inhaltlich oder die Erstreckung auf neue Nutzungsarten, ist gesondert zu vergüten.
Eine Übertragung der Nutzungsrechte durch den Auftraggeber an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Vereinbarung zwischen Auftraggeber und Avdylaj & Brzeski GbR. Die Übertragung an Dritte kann von der Zahlung eines gesonderten angemessen Honorars abhängig gemacht werden.

2.5
Der Auftraggeber ist zur Eintragung von Markenrechte nicht berechtigt, sofern hierüber nicht eine ausdrücklich anderweitige schriftliche Vereinbarung mit Avdylaj & Brzeski GbR getroffen ist. Will der Auftraggeber das Werk zum Gegenstand eines Markenrechts machen, kann Avdylaj & Brzeski GbR ein gesondertes Honorar und daneben die Einräumung eines Vorkaufsrechts verlangen. Findet eine Benutzung der Marke nach Eintragung nicht spätestens nach Ablauf von 2 Jahren ab Eintragung statt, tritt der Vorkaufsfall ein.

2.6
Auf Vervielfältigungsstücken und in Veröffentlichungen jedweder Art des Werks und über das Werk ist Avdylaj & Brzeski GbR auf ihr Verlangen als Urheberin zu benennen. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt die Avdylaj & Brzeski GbR zum Schadensersatz. Ohne Nachweis kann Avdylaj & Brzeski GbR 100% des vereinbarten Honorars verlangen; im Übrigen gilt Ziff. 2.3. Abs. 2 entsprechend.

2.7
Nimmt der Auftraggeber oder die von ihm eingeschalteten Erfüllungsgehilfen schöpferischen Einfluss auf das Werk, so begründet dies keinen Minderungsanspruch in Ansehung der Vergütung und kein Miturheberrecht.

 

3. Honorar
3.1
Das Honorar für Entwürfe, Reinzeichnungen und für die Einräumung von Nutzungsrechten erfolgt – sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde – nach Maßgabe des Tarifvertrages für Design-Leistungen SDSt/AGD in der jeweils gültigen Fassung.
Die Anfertigung von Entwürfen ist kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Gleiches gilt für die Anfertigung von Korrekturvorlagen, die auf Wunsch des Auftraggebers gefertigt werden.
Die Honorare verstehen sich stets zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

3.2
Nutzt der Auftraggeber Entwürfe oder das Werk inhaltlich, zeitlich, quantitativ oder qualitativ, örtlich oder auf eine sonstige andere Art als ursprünglich vereinbart, so kann Avdylaj & Brzeski GbR ein weiteres Honorar verlangen, das der Differenz zwischen dem höheren Honorar für die tatsächliche Nutzung und dem ursprünglich vereinbarten Honorar angemessen entspricht.

 

4. Sonder- und Nebenleistungen, Neben- und Reisekosten, Spesen
4.1
Sonder- und Nebenleistungen, namentlich die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen, das Studium des Manuskripts, sowie Drucküberwachung, Repro- und Kopierdienste, Lektorentätigkeit, Übersetzungsleistungen und sonstige Leistungen, die für die Fertigstellung des Werks üblicherweise anfallen, werden nach Zeitaufwand zum jeweils gültigen Stundensatz neben der vereinbarten Vergütung oder auf der Grundlage tatsächlich entstehender Fremdkosten einschließlich Auslagen für technische Nebenkosten, Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck etc., in Rechnung gestellt und sind vom Auftraggeber zu erstatten zzgl. Handlingfee in Höhe von max. 10%.
Die Versendung von Arbeiten, Vorlagen oder Daten erfolgt auf Gefahr (§ 446 BGB) und für Rechnung des Auftraggebers. Für eine etwaig für erforderlich zu haltende Versicherung des Werks gegen Verlust oder Zerstörung hat der Auftraggeber auch ohne gesonderten Hinweis von Avdylaj & Brzeski GbR zu sorgen.
Dies gilt auch, wenn Avdylaj & Brzeski GbR hierfür nicht ausdrücklich beauftragt wurde, den Aufwand aber im Interesse des Auftraggebers nach billigem Ermessen für erforderlich halten durfte.

4.2
Avdylaj & Brzeski GbR ist stets berechtigt, etwaig zur Auftragserfüllung erforderlichen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Avdylaj & Brzeski GbR entsprechende Vollmacht zu erteilen, sofern Dritte dies für erforderlich halten. Avdylaj & Brzeski GbR ist berechtigt und ermächtigt, etwaige sich aus mit dem Dritten bestehenden Rechtsverhältnisse ergebenden Ansprüche in eigenem Namen geltend zu machen und auch abzuwehren.

4.3
Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung von Avdylaj & Brzeski GbR abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, Avdylaj & Brzeski GbR im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehören insbesondere die Übernahme von Kosten einschließlich Inkasso- und Rechtsverfolgungskosten und jene aus Anlass von vorst. Ziff. 4.2.

 

5. Fälligkeit des Honorars, Abnahme des Werks, Zurückbehaltung
5.1
Das Honorar ist in Ermangelung einer anderen Vereinbarung stets zahlbar an Avdylaj & Brzeski GbR binnen 1 Woche nach Rechnungslegung rein netto ohne Abzug.

5.2
Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Die Abnahme gilt als erteilt, sofern der Auftraggeber nicht binnen 1 Woche nach Übergabe widerspricht. Der Übergabe steht die Implementierung, Veröffentlichung oder tatsächliche Ingebrauchnahme oder die sonstige Nutzung – auch durch Dritte – gleich. § 377 HGB gilt entsprechend.

5.3
Erfolgt die Abnahme des Werks typischerweise in Teilen, (z. B. bei Einlagerung der restlichen Druckunterlagen) so ist das gesamte Honorar bei Lieferung der ersten Teilmenge fällig.
Erstreckt sich eine Dienstleistung oder die Erstellung eines Werks über eine längere Zeit, oder sind von Avdylaj & Brzeski GbR finanzielle Vorleistungen zu erbringen, so hat der Auftraggeber angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 1/3 des Gesamthonorars bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50 % der Arbeiten, 1/3 nach Auslieferung.

5.4
Gerät der Auftraggeber länger als 2 Wochen in Verzug, so ist Avdylaj & Brzeski GbR zur Geltendmachung von pauschalen Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechtigt.
Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden nachgewiesenen Schadens bleibt davon unberührt. Dem Auftraggeber ist es nachgelassen, im Einzelfall einen niedrigeren Verzugsschaden nachzuweisen.

5.5.
Die Aufrechnung mit eigenen Ansprüchen des Auftraggebers sowie die Zurückbehaltung des Honorars sind ausgeschlossen, sofern Ansprüche des Auftraggebers nach Grund und Höhe nicht unstreitig oder rechtskräftig festgestellt sind.

 

6. Eigentumsvorbehalt etc.
6.1
An Entwürfen und Reinzeichnungen sind stets nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch werden hieran Eigentumsrechte übertragen.

6.2
Die Originale sind, sobald der Auftraggeber sie nicht mehr für die  Ausübung von vereinbarten Nutzungsrechten benötigt, unbeschädigt an Avdylaj & Brzeski GbR zurückzugeben.
Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten der Naturalrestitution zu ersetzen, also jene, die zur Wiederherstellung der Originale angemessen und erforderlich sind.
Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens wird dadurch nicht ausgeschlossen.

6.3
Sämtliche sächlichen Mittel (z.B. Konzepte, Werbemittel etc.) die zur Durchführung des Auftrags dem Auftraggeber ausgehändigt werden, insbesondere gelieferte Gewerke bleiben bis zur vollständigen Erfüllung aller Forderungen, die Avdylaj & Brzeski GbR gegen dem Auftraggeber zustehen, Eigentum von Avdylaj & Brzeski GbR. Der Einwand einer nur geringfügigen Nichtleistung ist ausgeschlossen.
Ebenso behält sich Avdylaj & Brzeski GbR die Übertragung sämtlicher aus dem Urheberrecht folgenden Nutzungsrechte und sonstiger Leistungsschutzrechte bis zur vollständigen Erfüllung aller Forderungen vor. Die Übertragung von Nutzungsrechten und sonstiger Leistungsschutzrechte erfolgt mit dieser Maßgabe stets aufschiebend bedingt bis zur vollständigen Erfüllung der Forderungen.

6.4
Der Auftraggeber ist verpflichtet alle Gewerke, die diesem Vorbehalt unterliegen, pfleglich zu behandeln, sie von seinem Vermögen trennbar und gekennzeichnet zu lagern und auf eigene Kosten gegen Beschädigung und Verlust zum Neuwert zu versichern.
Er hat bei Zugriff durch Dritte (z.B. bei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen) auf das Eigentum von Avdylaj & Brzeski GbR zu verweisen. Kosten der Geltendmachung der Herausgabe von Dritten hat der Auftraggeber an Avdylaj & Brzeski GbR zu ersetzen.

6.5
Bei vertragswidrigem Verhalten des Vertragspartners, insbesondere Zahlungsverzug, ist Avdylaj & Brzeski GbR berechtigt, das Gewerk jederzeit auf Kosten des Vertragspartners zurückzuverlangen, dessen Nutzung zu untersagen. Der Auftraggeber tritt mit Vertragsabschluss etwaige Herausgabeansprüche an Avdylaj & Brzeski GbR ab.
Der Auftraggeber hat Avdylaj & Brzeski GbR alle für die Zwecke der Rechtsverfolgung erforderlichen Auskünfte zu erteilen.

6.6
Macht Avdylaj & Brzeski GbR Ansprüche auf Herausgabe nach dieser Ziff. 6 geltend, liegt hierin weder ein Rücktritt vom Vertrag, noch eine Kündigung. Avdylaj & Brzeski GbR wird eine solche Erklärung stets ausdrücklich und in Textform abgeben.

 

7. Digitale Daten
7.1
Ohne Vorliegen einer schriftlichen Vereinbarung ist Avdylaj & Brzeski GbR weder zur Herausgabe, noch zur Löschung von im Zusammenhang des Vertrags selbst erstellten oder vom Auftraggeber erhaltenen Dateien an den Auftraggeber verpflichtet. Ebenso wenig besteht die Verpflichtung, solche zu löschen oder auf einem eigenen oder auf einem Fremdserver zu archivieren. Löscht Avdylaj & Brzeski GbR solche Daten, verzichtet der Auftraggeber auf die Geltendmachung von Ansprüchen jedweder Art.

7.2
Der Auftraggeber ist stets verpflichtet für eine etwaig für erforderlich gehaltene Archivierung oder Fertigung einer Sicherungskopie der in seinem Eigentum stehenden und an Avdylaj & Brzeski GbR übergebenen Daten selbst Sorge zu tragen.
Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe, Archivierung oder Fertigung einer Sicherungskopie so ist hierüber eine gesonderte schriftliche Vereinbarung einschl. Vergütung zu treffen.

7.3
Ist eine Vereinbarung über die Verpflichtung von Avdylaj & Brzeski GbR zur Archivierung oder Fertigung einer Sicherungskopie nicht getroffen, so haftet Avdylaj & Brzeski GbR auf Schadensersatz für den Verlust oder die Beschädigung nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Im übrigen ist die Haftung der Höhe nach auf den Ersatz des typischen, vorhersehbaren Schadens begrenzt.

7.4
Hat Avdylaj & Brzeski GbR dem Auftraggeber im Rahmen des Vertrags Dateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung für vertragsfremde Zwecke eingesetzt werden.
Eine Änderung oder Vernichtung der Daten durch Dritte oder den Auftraggeber ist ausgeschlossen und stellt eine Verletzung der Urheberrechte von Avdylaj & Brzeski GbR dar.

7.5
Die Verpflichtung zur Herausgabe von Quellcodes durch Avdylaj & Brzeski GbR ist ausgeschlossen. Unberührt hiervon bleiben die vertraglichen Verpflichtungen von Avdylaj & Brzeski GbR, insbesondere die Pflicht, hieraus das vertraglich geschuldete Gewerk zu generieren.

 

8. Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster
8.1
Bei Vervielfältigungs,- und sonstigen Druckaufträgen sind Avdylaj & Brzeski GbR stets kostenlos Korrekturmuster vorzulegen.

8.2
Eine Produktionsüberwachung durch Avdylaj & Brzeski GbR ist nicht geschuldet. Sofern dies von Avdylaj & Brzeski GbR übernommen wird, kann Avdylaj & Brzeski GbR nach eigenem pflichtgenäßen Ermessen verfahren. Die Haftung von haftet Avdylaj & Brzeski GbR ist stets auf eigene Fehler und auf eigenes Verschulden beschränkt und nur bei Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, sofern nicht Leib und Leben betroffen ist.

 

9. Gewährleistung
9.1
Avdylaj & Brzeski GbR wird jeden Auftrag mit der größtmöglichen Sorgfalt auszuführen. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass die fehlerfreie Herstellung von Software technisch ausgeschlossen ist. Avdylaj & Brzeski GbR wird erforderlichenfalls kostenlos Servicepacks zur Verfügung stellen.

9.2
Beanstandungen, gleich welcher Art, sind innerhalb von 10 Kalendertagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei Avdylaj & Brzeski GbR geltend zu machen. § 377 HGB gilt entsprechend.

9.3
Avdylaj & Brzeski GbR schließt die eigene Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betreffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen der Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.
Bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ist jedoch die Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn ausgeschlossen. Die Haftung für positive Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung ist außerdem auf den Ersatz des typischen, vorhersehbaren Schadens begrenzt.

9.4
Fixgeschäfte schließt Avdylaj & Brzeski GbR nicht. Kommt Avdylaj & Brzeski GbR mit vereinbarten Lieferterminen in Verzug, so hat der Auftraggeber den vereinbarten Termin um einen den Umständen der Verzögerung entsprechenden angemessenen Zeitraum zu verlängern. Der Rücktritt vom Vertrag ist ausgeschlossen.

9.5.
Sofern sich Avdylaj & Brzeski GbR von der Verpflichtung zur Erfüllung des Vertrages bei Nichtverfügbarkeit der Leistung lösen möchte, kann Avdylaj & Brzeski GbR dies bei sachlich gerechtfertigtem Grund tun; Avdylaj & Brzeski GbR wird dann aber den Auftraggeber unverzüglich von der Nichtverfügbarkeit der Leistung informieren und unverzüglich die auf die Nichtverfügbarkeit der Leistung bezogene Gegenleistung erstatten.

9.6
Für die Erfüllung von Aufträgen, die Avdylaj & Brzeski GbR im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers Dritte erteilt, haftet Avdylaj & Brzeski GbR gegenüber dem Auftraggeber nicht, soweit Avdylaj & Brzeski GbR kein Auswahlverschulden trifft. Avdylaj & Brzeski GbR tritt im Innenverhältnis zum Auftraggeber stets in der Eigenschaft als Vermittler des Vertrags auf.

9.7
Für jeden Fall, in dem Avdylaj & Brzeski GbR selbst Auftraggeber von Subunternehmern wird, sind sämtliche Nacherfüllungs-, Schadensersatz- und sonstigen Ansprüche aus fehlerbehafteter Lieferung, verspäteter Lieferung oder Nichtlieferung an den Auftraggeber abgetreten. Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor einer Inanspruchnahme – soweit zulässig – der Avdylaj & Brzeski GbR, die an ihn abgetretenen Ansprüche durchzusetzen.

9.8
Avdylaj & Brzeski GbR wird durch den Auftraggeber von allen Ansprüchen Dritter, die aus dem Vertrag mit dem Auftraggeber resultieren, freigestellt.

9.9
Mit der Freigabe von Gewerken, gleichviel in welchem Stadium (Entwurf, Entwicklung oder Reinausführung) trägt der Auftraggeber die Verantwortung für die technische und funktionelle Richtigkeit von Text, Bild und Gestaltung. Zugleich übernimmt er die Verantwortung für die Nichtverletzung gewerblicher Schutzrechte Dritte. Er ist insoweit zur eigenständigen und insbesondere eigenverantwortlichen Überprüfung auf eigene Kosten verpflichtet.
Avdylaj & Brzeski GbR haftet für die Folgen der Verletzung gewerblicher Schutzrechte Dritter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung ist auf den Ersatz des typischen, vorhersehbaren Schadens begrenzt.

9.10
Für die wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit sowie Eintragungsfähigkeit der Gewerke sowie für die Neuheit des Produktes haftet die Avdylaj & Brzeski GbR nicht, sofern Avdylaj & Brzeski GbR nicht eine gesonderte ausdrückliche Eigenschaftszusicherung schriftlich abgegeben hat.
Kosten einer rechtlichen Überprüfung, Recherche und für das Eintragungsverfahren bei Ämtern für gewerblichen Rechtsschutz trägt stets der Auftraggeber.

9.11
Ist der Auftraggeber mit seinen Verpflichtungen zur Mitwirkung, Abnahme, Annahme oder Zahlung in Verzug, haftet Avdylaj & Brzeski GbR in Ansehung von Verlust, Verschlechterung oder Beschädigung des Werks und sonstiger Teilgewerke sowie für digitale Daten nur im Rahmen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Zur besonderen Aufbewahrung ist Avdylaj & Brzeski GbR nicht verpflichtet. Avdylaj & Brzeski GbR ist im Verzugsfall des Auftraggebers berechtigt, nicht aber verpflichtet, das Werk anderweitig zu verwerten, insbesondere zu veräußern, zu verpfänden, Nutzungsrechte hieran zu veräußern oder in sonstiger Weise zu verwerten. Honoraransprüche von Avdylaj & Brzeski GbR werden hiervon nicht berührt. Insbesondere muss sich Avdylaj & Brzeski GbR Erlöse aus einer solchen Verwertung nicht auf die Honorare anrechnen lassen.

 

10. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
10.1
Im Rahmen des Auftrags hat Avdylaj & Brzeski GbR Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung oder eine Avdylaj & Brzeski GbR verpflichtende Einflussnahme sind aus-geschlossen.
Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, hat er die Mehrkosten zu tragen. Avdylaj & Brzeski GbR behält den Honoraranspruch für bereits begonnene Arbeiten.

10.2
Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, kann Avdylaj & Brzeski GbR eine angemessene Erhöhung des Honorars verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftraggebers und im Verzugsfall kann er zudem Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.

10.3
Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller Avdylaj & Brzeski GbR übergebenen Vorlagen berechtigt ist und Rechte Dritter nicht bestehen. Der Auftraggeber stellt Avdylaj & Brzeski GbR von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

 

11. Sonstiges
11.1
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Erfüllungsort stets der Sitz von Avdylaj & Brzeski GbR.

11.2
Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.

11.3
§ 305 b BGB ist ausgeschlossen.

11.4
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

11.5
Gerichtsstand ist Paderborn, sofern der Auftraggeber Vollkaufmann ist. Avdylaj & Brzeski GbR ist auch berechtigt, am Sitz des Auftraggebers zu klagen.

 

AGB Avdylaj & Brzeski GbR Stand 06/2017

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